BEWITAL GmbH & Co. KG
Industriestr. 10
46354 Südlohn-Oeding
Tel: 02862/581-0
Fax: 02862/581-36
E-mail: agrar@bewital.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltung der Bedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Vertragsparteien Kaufleute i. S. des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bewital GmbH & Co KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an die Besteller vorbehaltslos ausführen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 

§ 2  Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote der Bewital GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.  

§  3  Rücktritt

Ein Rücktritt von der Bestellung ist bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Auftragserteilung möglich. 

§  4  Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Bewital GmbH & Co KG an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich inklusive der Verpackung, jedoch exklusive etwaiger Paletten sowie exklusive der Versandkosten.

3. Innerhalb der BRD erfolgen die Zahlungen 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder bei registrierten Kunden per Bankeinzug. Innerhalb des europäischen Auslandes erfolgt die Zahlung per Vorkasse nach Rechnungsstellung. 

§ 5  Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 

§ 6  Haftung

1. Nachträgliche Wünsche des Kunden zu Nachänderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Willens liegender unvorhersehbarer Ereignisse wie z.B. höherer Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Streikaussperrung, Verzögerungen oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Teile.Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.  

2. Eine Haftung der Bewital GmbH & Co. KG für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verstoß beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Futtermittelherstellers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss bezieht sich weiterhin nicht auf Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bewital GmbH & Co.KG oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 7  Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware durch die Bewital GmbH & Co KG auf den Käufer über. Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. 

§ 8  Untersuchungs- und Rügepflicht

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt der Bewital GmbH & Co KG schriftlich angezeigt werden.  

§ 9  Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach der Maßgabe von § 9 ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes der Bewital GmbH & Co KG schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Meldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Mangel nicht ursächlich waren.

3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, ist das gelieferte Produkt mit einer genauen Fehlerbeschreibung mit Kopie des Lieferscheins an die Bewital GmbH & Co KG, Industriestraße 10 in 46354 Südlohn zurückzuschicken.

4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte der Bewital GmbH & Co KG und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Bewital GmbH & Co KG nicht. Garantien, die dem Besteller von Dritten eingeräumt werden, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt. 

§  10  Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller vertraglichen Forderungen, die der Bewital GmbH & Co KG gegen den Käufer, der Unternehmer ist, jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bewital GmbH & Co KG.

2. Bis zur Erfüllung aller vertraglichen Forderungen, die der Bewital GmbH & Co KG gegen den Käufer, der Unternehmer ist, jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die die Bewital GmbH & Co KG auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr realisierbarer Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.

3. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die Bewital GmbH & Co KG als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für die Bewital GmbH & Co KG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der neuen oder umgebildeten Sache fort. Erlischt das Eigentum durch Verarbeitung oder Umbildung, so wird vereinbart, dass das [Mit-] Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig [Rechnungswert] auf die Bewital GmbH & Co KG übergeht. Der Käufer verwahrt das [Mit-] Eigentum der Bewital GmbH & Co KG unentgeltlich. Ware an der uns [Mit-] Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Dasselbe gilt im Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der Bewital GmbH & Co KG anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Bewital GmbH & Co KG verwahrt.

4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer unverzüglich sicherungshalber in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.) an die Bewital GmbH & Co KG ab. Der Käufer wird widerruflich ermächtigt, die an die Bewital GmbH & Co KG abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und dieser unverzüglich benachrichtigt. 

§  11  Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachname-Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Bewital GmbH & Co KG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Bewital GmbH & Co KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Bewital GmbH & Co KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Bewital GmbH & Co KG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab 8 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Bewital GmbH & Co KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Die Bewital GmbH & Co KG ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 

§  12  Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen die Bewital GmbH & Co KG an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die Bewital GmbH & Co KG der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.

§  13  Haftungsbeschränkung

1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Bewital GmbH & Co KG lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Bewital GmbH & Co KG oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Eine darüber hinausgehende Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, so ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. Das gilt nicht bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten aller Mitarbeiter und Beauftragter der Bewital GmbH & Co KG.

2. Sofern die Bewital GmbH & Co KG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sie sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.  

§  14  Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Bewital GmbH & Co KG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Bewital GmbH & Co KG in Südlohn Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die der Bewital GmbH & Co KG ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Geschäftssitz der Bewital GmbH & Co KG in Südlohn Erfüllungsort. 

§  15  Datenschutz

Die Bewital GmbH & Co KG ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, insbesondere werden diese nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht. 

§ 16  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit wie nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.